Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen und alle Verträge, die mit dem Restaurant
Maximilian Lorenz, dem Weinlokal „heinzhermann“, dem Restaurant Straßenküche sowie
dem Weinladen Maximilian Lorenz (alle nachfolgend Maximilian Lorenz) abgeschlossen werden, insbesondere gelten diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchungen von Tischen und Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischen
Versorgungsleistungen unseres Hauses inklusive aller Außer- Haus – Veranstaltungen im Rahmen des von uns durchführten
Eventcaterings, alle durch uns durchzuführenden Veranstaltungen innerhalb und außerhalb unserer Betriebsstätte sowie
sämtliche Verkäufe in unseren Verkaufsflächen (Weinladen Maximilian Lorenz).
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst
wenn wir nicht oder nicht nochmals auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie
werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich wiedersprechen.
Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen,
erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
Kunden im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer
sein.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige
Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten
einzugehen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Gewährleistung
Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel
schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche
schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie
nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der
verbleibende Teil unserer Leistungen für sie von keinerlei Interesse ist.

§ 3 Rücktrittsrecht
Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
• höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
• Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/
der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
• eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung
erfolgt,
• Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, in unserem Hause verzehrt werden,
• wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
• die Räumlichkeiten berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit uns
von bestimmten Veranstaltern, zu Zeiten in Anspruch genommen werden, die mit der geplanten Inanspruchnahe
durch den Kunden zeitlich ganz oder teilweise kollidieren.

§ 4 Politische und oder bedenkliche Veranstaltung
Wird ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers eine politische oder in der Bundesrepublik Deutschland als bedenklich
angesehene Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, kann Maximilian Lorenz
vom Vertrag zurücktreten.
Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kuden
unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.
Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 5 Haftung für Leistungen Dritter
Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen,
handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten.
Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf
tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 6 Veröffentlichungsrecht
Der Kunde erklärt sich gegenüber Maximilian Lorenz ausdrücklich damit einverstanden, dass dieser mit der Veranstaltung
werben und diese insbesondere als Referenzveranstaltung in allen Medien (z. B. Presse, Internet, Newsletter, Homepage)
einschließlich der Veröffentlichung von Fotos, unentgeltlich und uneingeschränkt verwenden darf. Bei der Veröffentlichung
von Fotoaufnahmen hat Maximilian Lorenz das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht Dritter am eigenen Bild zu beachten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bei allen Aufträgen behält sich Maximilian Lorenz das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises vor. Es wird hiermit sowohl der einfache, der verlängerte als auch der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart.

§ 8 Kündigung und Stornierung
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar oder stonierbar.
Bei einer Stornierung des Auftrages, insbesondere Cateringverträge, sind vom Auftraggeber folgende Kosten zu tragen:
• i.H. von 10 % der vereinbarten Vergütungen bei Kündigung/Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• i.H. von 25 % der vereinbarten Vergütungen bei Kündigung/Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• i.H. von 50 % der vereinbarten Vergütungen bei Kündigung/Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• i.H. von 75 % der vereinbarten Vergütungen bei Kündigung/Stornierung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• i.H. von 100 % der vereinbarten Vergütungen bei Kündigung/Stornierung < 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn

Stornierungen von Tischreservierungen in einem unserer Restaurants sind von diesen Stornierungsrichtlinien ausgenommen.
Für diese gilt, bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem in der Reservierung angegebenen Datum ist eine Stornierung
kostenfrei möglich, bei Stornierung nach 24 Stunden nach dem in der Reservierung angegebenen Datum wird eine No-
Show-Gebühr i.H von 150,00€ pro Person in unserem Gourmetrestaurant und eine NoShow-Gebühr i.H von 50,00€ pro Person
in unserem Weinlokal heinzhermann zur Zahlung fällig.

§ 9 Zahlung / Zahlungsbedingungen
Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr
inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen, insbesondere Speisekarten, verstehen
sich in jedem Fall inklusive MwSt.
Rechnungen, sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder
Email erfolgen. Der Zahlungsverzug tritt gegenüber Unternehmern mit dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung automatisch
ein. Maximilian Lorenz ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Maximilian
Lorenz aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 14. Tagen mit Ablehnungsandrohung kann
Maximilian Lorenz vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch Maximilian Lorenz hat der Veranstalter keinen
Anspruch auf Schadenersatz.
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in
EURO (EUR / €).
Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen, so dass wir Schecks,
Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber annehmen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen
aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Ferner leisten wir keine Gewähr
für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung und rechtzeitige Rückgabe der Schecks, Wechsel und Akzepte.
Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen.
Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 60 % des Auftragswertes bis
zum zehnten Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind durch
Überweisung auf das jeweils von uns angegebene Konto zu leisten.
Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle insbesondere vorbereitende,
Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eintreten, die Zweifel an der Bonität
unseres Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25 %
der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens bleibt hiervon unberührt.
Maximilian Lorenz hat das Recht, insbesondere bei längerfristig geplanten Veranstaltungen und Bestellungen, bei einer
Überschreitung des Zeitraums von 4 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn, eine Preisänderung
vorzunehmen. Diese Preisänderung entspricht prozentual der Preiserhöhung der benötigten Waren oder Leistungen.
Grundlage einer solchen Preisänderung können daher nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung
bei Maximilian Lorenz führen würden (insbesondere Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung
der Einkaufspreise, Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer). Dem Kunden wird ein Kündigungsrecht eingeräumt, wenn
diese Erhöhung einer Preiserhöhung von mehr als 20 % der vereinbarten Leistungen entspricht.
Der Kunde ist verpflichtet Maximilian Lorenz unverzüglich nach Auftragsbestätigung die korrekte Rechnungsanschrift mitzuteilen.
Für das erneute Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger kann Maximilian Lorenz eine
Bearbeitungsgebühr i.H. von 3,00 € berechnen.
Für angemietete oder sonst überlassene Gegenstände obliegt dem Kunden von der Übernahme bis zur Rückgabe an Maximilian
Lorenz die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Kunden, oder ihm zurechenbares
Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste werden die Kosten der Wiederbeschaffung, beziehungsweise
der Reparatur, dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit einen Nachweis darüber zu führen, dass
ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die Erstattungspflicht
des Kunden auf den von ihm nachgewiesenen Betrag. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls
hat der Kunde die Kosten für den Abtransport und die Lagerung zu tragen.

§ 10 Liefer- und Leistungszeit
Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.
Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die Einhaltung eines eventuell vereinbarten Ablaufplans
seitens des Kunden und seitens gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter sowie unveränderte,
insbesondere technische und organisatorische, Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten
haben, und solche, die auf höherer Gewalt beruhen (z.B. insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die Einhaltung
von Pandemieverordnungen, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschläge), befreien uns
von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine für die Dauer, während der die Ablauf- und Betriebsstörung
anhält. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder -fristen berechtigt unsere Kunden nur unter
den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen
in diesen Fällen nicht.
Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind
auf 5 % des Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, unsere Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder macht unsere Leistung für unseren Kunden wertlos. In diesen Fällen ist unsere Verpflichtung auf Schadensersatz
auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines
ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzverpflichtung auf
den Auftragswert beschränkt.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung mit unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
möglich.
Unsere Kunden sind nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen
ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 12 Annahmepflicht des Kunden
Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche An- bzw. Abnahme unserer
Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht
bereitgestellten Waren und Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert
der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme,
so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren
und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.

§ 13 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns zu erbringenden Leistungen heraus
ausgeschlossen sind.

§ 14 Beschaffenheitsangaben
Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder unseren Prä-
sentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.
Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack,
Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer
Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben
zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt
worden sind.
Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere
Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an
unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.

§ 15 Haftungsausschluss für mitgebrachte Speisen
Das Mitbringen von Lebensmitteln ist nur bei ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch Maximilian Lorenz gestattet.
Eine Haftung von Maximilian Lorenz für mitgebrachte Lebensmittel, sowie für Lebensmittel die der Kunde nicht sofort verzehrt
sondern mitnimmt, um sie außerhalb des Betriebes oder der Veranstalltungsräumlichkeiten zu verzehren ist ausdrücklich
ausgeschlossen.

§ 16 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

§ 17 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns
unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reservierungen von Tischen oder Räumlichkeiten werden ebenfalls erst durch
unsere schriftliche Bestätigung bindend.
Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist von
zehn Werktagen nach Zugang unseres Angebots beim Kunden zugeht.
Bestellen Kunden ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei
telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind Kunden verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich
hinzuweisen. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als
selbständigen Auftrag abwickeln.
Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht
auf das Schriftformerfordernis selbst. Das Schriftformerfordernis selbst ist jedoch gewahrt, wenn die die schriftliche Bestätigung
durch E-mail erfolgt.
Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 18 Nebenkosten
Sämtliche Nebenkosten, wie Strom, Wasser und Hausmeisterdienste während der Veranstaltung obliegen dem Kunden.
Ausnahmen sind vor Vertragsabschluss mit Maximilian Lorenz zu vereinbaren und erfordern die Schriftform.
Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke für Menükarten oder Blumendekorationen sowie für die gebuchte Veranstaltung
entstehende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter
entweder direkt abzurechnen oder uns im voraus zur Verfügung zu stellen.

§ 19 Haftung gegenüber dem Kunden
Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen
Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche
Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Maximilian
Lorenz. Wurde die Zustimmung nicht erteilt, ist Maximilian Lorenz dazu berechtigt, die überlassenen Räumlichkeiten räumen
zu lassen ohne dass er seinen Anspruch auf Gegenleistung verliert.
Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Maximilian Lorenz im Voraus durch den Veranstalter zur
Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende
Anmeldung Sorge zu tragen.
Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden
und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Höhe der vom Auftragnehmer zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder
Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn,
unser Kunde hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall
ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich die Ersatzleistung von Maximilian
Lorenz auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.).
Maximilian Lorenz verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von Maximilian Lorenz ist auf die Deckungssumme
dieser Versicherung in Höhe von 5.000.000 EUR begrenzt. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen,
dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat. Auf Wunsch stellt Maximilian
Lorenz dem Auftraggeber eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. Ohne die rechtzeitige Anforderung
einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht
werden.
Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
Soweit die Haftung durch Maximilian Lorenz beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellten, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.

§ 20 Technische Einrichtungen
Der Veranstalter stellt Maximilian Lorenz bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei
zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Maximilian Lorenz berechtigt, die notwendigen
technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten,
zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Maximilian Lorenz zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen
Einrichtungen zur Verfügung, ist Maximilian Lorenz berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der
Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß des im Angebot angegebenen
Angebotspreises) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt Maximilian Lorenz von Ansprüchen Dritter frei insoweit Maximilian
Lorenz nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet Maximilian Lorenz schriftlich
auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.
Soweit Maximilian Lorenz für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung
und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Maximilian Lorenz von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Maximilian Lorenz
bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen
an den technischen Anlagen von Maximilian Lorenz gehen zu Lasten des Kunden, soweit Maximilian Lorenz diese nicht zu
vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Maximilian Lorenz in angemessener Höhe pauschal
erfassen und berechnen.
Der Kunde ist mit Zustimmung von Maximilian Lorenz berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann Maximilian Lorenz eine Anschlussgebühr in angemessener Höhe verlangen.
Störungen an von Maximilian Lorenz zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit
sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Maximilian Lorenz diese
Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 21 Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maximilian Lorenz die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und
Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Die Berechnung erfolgt
auf der Basis der angemeldeten Personen, die Angaben des Auftraggebers gelten als garantierter Vertragsinhalt und
werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Für nicht erschienene Gäste werden der vereinbarte Preis
abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für
sie jeweils in Höhe des für die anderen Gäste vereinbarten Preises eine zusätzliche Zahlung fällig. Über die getroffene Vereinbarung
hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den
Listenpreisen von Maximilian Lorenz gesondert berechnet. Veränderungen 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumen
der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Maximilian Lorenz die Leistung gemäß des
Angebots erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Maximilian Lorenz.

§ 22 Datenverarbeitung und Datenschutz
Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung
von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde hiermit ausdrücklich ein.

§ 23 Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten
Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken von Maximilian Lorenz zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese
pfleglich zu behandeln.
Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die
vorab mit uns abgestimmt werden muss, ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder
Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Maximilian Lorenz ist dazu
berechtigt dafür einen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen des Gebäudes und/oder Inventars sind
die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Maximilian Lorenz abzustimmen. Maximilian Lorenz kann
dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese seiner
sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer
Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese den vertraglichen Regelungen zwischen Maximilian Lorenz und seinem
Vermieter oder Verpächter wiedersprechen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde dies, kann Maximilian Lorenz die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit Maximilian Lorenz Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet,
zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch
zehn Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle
erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und Maximilian
Lorenz unaufgefordert vorzulegen.
Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer
nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, ist Maximilian Lorenz berechtigt, unsere Räumlichkeiten für die Veranstaltung
nicht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
Wird Maximilian Lorenz wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse
von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt der Kunde Maximilian Lorenz von jeglicher
Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von Maximilian Lorenz zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu
gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder
Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf einer schriftlichen Genehmigung
durch Maximilian Lorenz.
Bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von Maximilian Lorenz darf grundsätzlich bis 1.00 Uhr Musik gespielt werden,
danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden. Die Veranstaltung selbst ist spätestens um 3.00 Uhr zu beenden.

§ 24 Widerrufsbelehrung bzgl. Widerspruchsrecht in bestimmten Fällen
Wenn Sie Unternehmer (vgl. Ziffer 1.2 unserer AGB) im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind besteht das
Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) gilt für Dienstleistungen
und Warenlieferungen folgendes:

§ 25 Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht bei einem Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und bei einem Vertragschluss,
der ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Bereich des E-Commerce, oder E-Mail,
Telefax, Telefon, Brief etc. ohne persönlichen Kontakt (Fernabsatzverträge gemäß § 312 c BGB) zustande gekommen ist,
ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In den gesetzlich genannten
Fällen des § 312 g Abs. 2 BGB ist das Widerspruchsrecht ausgeschlossen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Maximilian Lorenz
Johannisstraße 64, 50668 Köln
Telefon: 0221/37999192
E-Mail: info@restaurant-maximilianlorenz.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder per E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

§ 25.1. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Maximilian Lorenz Ihnen alle Zahlungen, die dieser bis dato von Ihnen erhalten
hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei Maximilian Lorenz eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet dieser dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Die Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Kunde.
Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistungen schon während des Laufs der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie Maximilian Lorenz den Geldbetrag dafür zu zahlen, der für die Erbringung dieser Dienstleistungen vertraglich
vereinbart war.

§ 25.2 Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Absatz 2 BGB oder § 355 Absatz 2 Satz
2 BGB genannten Zeitpunkt.

§ 25.3 Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn Maximilian Lorenz die
Dienstleistung vollständig erbringt, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und
gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Maximilian
Lorenz verliert.

§ 25.4 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Maximilian Lorenz
Johannisstraße 64, 50668 Köln
Telefon: 0221/37999192
E-Mail: info@restaurant-maximilianlorenz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*) __________________________________________________________________
In Auftrag gegeben am (*) __________________________________________________________________
erhalten am (*) __________________________________________________________________
Name des/der Kunden __________________________________________________________________
Anschrift des/der Kunden __________________________________________________________________
Datum, Unterschrift des/der Kunden
_______________________________________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

§25.5 Wertersatz nach Widerruf bei Beschädigung der Ware
Der Kunde hat Beschädigungen oder Verunreinigungen der an ihn gesendeten Ware zu vermeiden. Die Ware ist möglichst
in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an Maximilian Lorenz zurück zu
senden. Ggf. ist eine schützende Umverpackung zu verwenden. Sollte der Kunde über die Originalverpackung nicht mehr
verfügen, hat er mit einer anderen geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz der Ware vor Transportschäden
zu sorgen. Hat der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Ware zurück gesendet, haftet er auf
Schadensersatz, wenn die zurückgesendete Ware aufgrund einer Beschädigung oder Verunreinigung einen Wertverlust
erlitten hat.

§ 26 Mängelhaftungsrecht, Gewährleistungsrechte, Haftung
Für alle unsere Waren besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Für die Haftung und Gewährleistung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Reklamation und offensichtliche Mängel über gelieferte Ware können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung
unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Spätere Reklamationen können
nicht mehr berücksichtigt werden. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln
nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen Maximilian Lorenz unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung
durch den Auftraggeber übernimmt Maximilian Lorenz keine Haftung.

§ 27 Haftung des Auftraggebers
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Kunde ist und gegenüber Maximilian Lorenz nicht klar zu erkennen gegeben
hat, dass er für einen anderen handelt, haftet der Auftraggeber gegenüber Maximilian Lorenz als Vertragspartner bzw. als
Gesamtschuldner.
Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung des Eigentums von Maximilian Lorenz oder
der von diesem zu Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst
oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung
gestellten Räumlichkeiten, soweit Maximilian Lorenz diese nicht zu vertreten hat. Er stellt Maximilian Lorenz bereits jetzt
unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen Maximilian Lorenz geltend machen können.

§ 28 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Auseinandersetzungen
aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann
ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Köln.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles
deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.

§ 29 Hinweise für Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Hinweispflicht nach der ODR-Verordnung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO)
Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@restaurant-maximilianlorenz.de

§ 29.1. Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und
grundsätzlich nicht bereit.

§ 30 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Kunde erklärt sich mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen,
damit einverstanden, dass die vorliegenden AGB Geltung erlangen und wirksam als Vertragsbestandteil in den Vertragsschluss
zwischen Maximilian Lorenz und dem Kunden einbezogen worden sind.

§ 31 Nichtidentität zwischen Kunde und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner von Maximilian Lorenz ist der Kunde. Maximilian Lorenz trifft grundsätzlich keine vertraglichen
Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt alleine dem Kunden.

§ 32 Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die
Schriftform ist gewahrt, wenn die abweichende Vereinbarung, Ergänzung oder die Nebenabrede durch E-mail Schriftverkehr
getroffen wird. Aus dem E-mail Schriftverkehr muss sich eindeutig ergeben, das der Vertragspartner und Maximilian
Lorenz der abweichenden Vereinbarung, Ergänzung oder der Nebenabrede zustimmen. Einseitige Änderungen, Ergänzungen
oder Nebenabreden durch den Kunden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

FineFoodDays Cologne 2024

Liebe Gäste,

denken Sie jetzt schon an die FineFoodDays Veranstaltungen!

Am 26.08.2024 haben wir etwas ganz Besonderes für Sie.
Wir werden an diesem Abend für Sie und Ihre Gäste im RheinEnergie Stadion in Köln zu Gast sein und Sie kulinarisch verwöhnen.

Freuen Sie sich auf einen genussvollen und stimmungsvollen Abend im Stadionfenster Nord des RheinEnergieStadions in Müngersdorf.
Ein Muss für jeden Köln Fan und diejenigen, die es noch werden wollen!

4 Gänge kölscher Klassiker neu interpretiert, inkl. Getränke, Stadionführung und einer Extra Überraschung für Sie.

Tickets nur im Vorkverkauf über www.koelnticket.de

 

Ihr Maximilian Lorenz und Team