Barrierefreiheit im Restaurant Maximilian Lorenz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 26.06.2025
Die Maximilian Lorenz GmbH ist bemüht, ihre Website https://maximilianlorenz.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://maximilianlorenz.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach aktuellen Erkenntnissen weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102. Die Inhalte und Funktionen werden regelmäßig geprüft und optimiert.
Was wurde angepasst
Im Rahmen der Barrierefreiheitsoptimierung wurde unsere Website umfassend überarbeitet. Farben und Kontraste wurden so angepasst, dass Texte und Schaltflächen besser lesbar sind. Die Navigation sowie die Struktur der Überschriften wurden vereinheitlicht, um eine klare Orientierung zu ermöglichen – auch für Screenreader. Leere Links und technische Hinweise aus automatisierten Tests wurden behoben. Zusätzlich wurde ein fehlerhaftes Theme entfernt, das die Darstellung beeinträchtigt hat. Die Seite wird regelmäßig geprüft und weiterentwickelt, um möglichst vielen Nutzer*innen einen barrierearmen Zugang zu ermöglichen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz großer Sorgfalt kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere:
eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten, Videos),
vereinzelte PDF-Dateien,
technische Fallback-Strukturen im Quellcode, die für Screenreader keine Relevanz haben.
Wir sind bemüht, auch diese Punkte schrittweise zu optimieren.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Anmerkungen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Kontaktstelle für Barrierefreiheit:
info@restaurant-maximilianlorenz.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des jeweiligen Bundeslands wenden.
Für Nordrhein-Westfalen ist zuständig:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Web: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik